Wenn Sie eine Reise in die USA planen, bedarf es einiger Vorbereitung. Die wichtigsten Fragen vom ESTA-Antrag über die richtige US-Visa Kategorie bis hin zu Abläufen und Problemen im Einreiseprozess erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Am April 2022 verkündete die U.S. Customs and Border Protection (CBP), dass USA-Reisende auf dem Landweg mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 ein ESTA beantragen müssen. Damit gelten in Zukunft einheitliche Regeln für alle Reisenden — unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel sie in die USA kommen.
Stellen Sie jetzt Ihren ESTA Antrag, um visumfrei in die USA reisen zu können!!
Vor Ihrem USA-Aufenthalt müssen Sie Ihr ESTA beantragen oder sich für ein US-Visum bewerben und sich auch um gültige Dokumente für die Reise kümmern. Zu den wichtigsten Dokumenten gehört selbstverständlich Ihr Reisepass.
Ein gültiger Reisepass ist die Grundvoraussetzung für Ihre Einreise in die Vereinigten Staaten. Diesen benötigen Sie nicht nur bei der Beantragung Ihrer Reisegenehmigung, sondern Sie müssen ihn am Flughafen auch den US-Grenzbeamten vorlegen.
Ihr Reisepass muss die folgenden Bedingungen erfüllen:
Für die Einreise in die USA wird ein gültiger Reisepass benötigt.
Als Reisender aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen Sie für Ihre Einreise nach Amerika nicht zwingend ein Visum, sondern können sich für die wesentlich leichter zu bekommende Einreisegenehmigung ESTA entscheiden.
ESTA steht für „Electronic System for Travel Authorization“ und erlaubt es Personen aus Visa Waiver Programm-Mitgliedsländern, in die USA zu reisen. Bisher musste ein ESTA nur für die Anreise auf dem Luft- oder Seeweg beantragt werden. Ab dem 1. Oktober 2022 müssen nun auch USA-Reisende auf dem Landweg ein ESTA beantragen.
Beachten Sie bei ESTA:
Die finale Entscheidung über die tatsächliche Einreise in die Vereinigten Staaten trifft ein Zoll- und Grenzschutzbeamter an der jeweiligen Einreisestelle.
Wenn Sie nicht für die visumsfreie Einreise in die USA qualifiziert sind oder mehr vorhaben als nur Urlaub oder kurze Geschäftsmeetings, dann müssen Sie ein US-Visum beantragen.
Wer in den USA arbeiten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren möchte, benötigt ein Visum. Insgesamt gibt es über 50 verschiedene Visa-Kategorien, die in zwei Hauptbereiche eingeteilt werden können: Nicht-Einwanderungsvisa und Einwanderungsvisa.
Nicht-Einwanderungsvisa
Betrifft |
Nutzungszweck |
|
C-1/D |
Mitarbeiter von Fluggesellschaften oder Schiffen / Crewmitglieder und Besatzungsmitglieder |
Durchquerung des Landes |
E-1 |
Vertragshändler sowie Manager, Geschäftsführer und Spezialisten von Unternehmen, die Handel mit den USA treiben |
Geschäftsreisen, Handel |
E-2 |
Investoren sowie Manager, Geschäftsführer und Spezialisten von Unternehmen, die in den USA investiert haben |
Geschäftsreisen, Investitionen |
H-1B |
Hochspezialisierte Experten und Fachkräfte in Berufen, die spezielle Kenntnisse erfordern: nur mit akademischen Abschluss | Arbeit, Wissenschaft |
I |
Journalisten und Medienvertreter | Berichterstattung, Dokumentation, Nachrichten |
L-1 und L-1 Blanket |
Arbeitnehmer, die betriebsintern versetzt werden: Standardverfahren oder vereinfachtes Antragsverfahren für Unternehmen mit vielen Entsendungen | Arbeit, Mitarbeitertransfer |
O-1 |
Menschen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Athletik: auch ohne akademischen Abschluss | Kunst, Bildung, Wissenschaft, Sport |
TN (NAFTA) |
Facharbeiter aus Kanada und Mexiko | Arbeit |
B-1 |
Geschäftsreisende, Hausangestellte oder persönliche Angestellte von US-Staatsbürgern im Ausland, Athleten, Angehörige allgemeinnütziger Berufe | Business-Kontaktpflege, Business Meetings, Vertragsverhandlungen, zeitlich beschränkte Arbeitsaufgaben, Sport |
B-2 |
Touristen, die bis zu 180 Tage Urlaub in den USA machen möchten | Urlaub |
B-1 / B-2 Kombivisum |
Reisende, die geschäftliche und touristische Aktivitäten in den USA für bis zu 180 Tage verbinden wollen | Arbeit, Sport, Service oder Betreuung kombiniert mit Urlaub |
F-1 |
Studenten | Studium, Erlernung einer Sprache, sonstige Aus- und Weiterbildung |
J-1 |
Auszubildende, Praktikanten, Au-pairs, Austauschbesucher, Austauschlehrer und -Professoren, ausländische Ärzte in Ausbildungsprogrammen | Ausbildung, Weiterbildung, Kinderbetreuung |
M-1 |
Nicht-akademische Besucher berufsbezogener Bildungseinrichtungen | Ausbildung, Weiterbildung |
Einwanderungsvisa
Betrifft |
Nutzungszweck |
|
EB-1 |
US-Einwanderer, die für die USA aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation besonders wertvoll sind |
Beschäftigungsbasierte Einwanderung |
EB-2 |
US-Einwanderer mit besonderen Fähigkeiten |
Beschäftigungsbasierte Einwanderung |
EB-3 |
Geschäftsreisen, Investitionen |
Beschäftigungsbasierte Einwanderung |
EB-4 |
US-Einwanderer, die Beschäftigte in Kirchen und Glaubensgemeinschaften sind | Beschäftigungsbasierte Einwanderung |
EB-5 |
US-Einwanderer, die in den Vereinigten Staaten Geld investieren wollen | Investitionsbasierte Einwanderung |
IR-1 |
US-Einwanderer, die Ehepartner von US-Bürgern sind | Einwanderung für Familienzusammenführung |
IR-2 |
Kinder von US-Bürgern unter 21 Jahren, die nicht verheiratet sind | Einwanderung für Familienzusammenführung |
IR-3, IR-4, ICH-3, IH-4 |
Außerhalb der USA adoptierte Kinder von US-Bürgern sowie Kinder, die in den USA adoptiert werden sollen | Einwanderung für Familienzusammenführung |
F-1 |
Unverheiratete Nachkommen von US-Bürgern über 21 Jahren sowie deren minderjährige Kinder | Einwanderung für Familienzusammenführung |
F-2A |
Ehepartner und unverheiratete Kinder von Besitzern einer GreenCard unter 21 Jahren | Einwanderung für Familienzusammenführung |
F-2B |
Unverheiratete Kinder von Besitzern einer GreenCard über 21 Jahren | Einwanderung für Familienzusammenführung |
F-3 |
Verheiratete Kinder von US-Bürgern, deren Ehepartner sowie minderjährige Kinder | Einwanderung für Familienzusammenführung |
F-4 |
Geschwister von US-Bürgern | Einwanderung für Familienzusammenführung |
Das Antragsverfahren für ein USA-Visum besteht aus mehreren Etappen. Kurz vor Ende des Prozesses steht immer ein Interview beim zuständigen US-Konsulat beziehungsweise der US Botschaft.
Quelle: cgifederal.secure.force.com
Wer sich nicht für die visumsfreie Einreise in die USA qualifiziert, für mehr als nur Urlaub oder kurze Geschäftsmeetings in den USA bleiben möchte, muss ein US-Visum beantragen.
Bei der Auswahl Ihres US-Visums müssen Sie sich in den über 50 verschiedenen Visa-Kategorien zurechtfinden. Als Geschäftsreisender, Händler oder Manager würden Sie sich wahrscheinlich für eines der E-Visa oder das B-1 Visum qualifizieren und als Tourist für das B-2 Visum.
Einige Menschen reisen mit H-1B für hochspezialisierte Experten oder dem O-1 Visum für Menschen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten ein. Auch für Studenten und Auszubildende gibt es eigene Kategorien, nämlich die Kategorien J-1 und F-1. Lassen Sie sich gern von erfahrenen Visa-Experten beraten, um das richtige Visum für Ihre Reise zu bekommen.
Neben ihrem ESTA- beziehungsweise Visumsantrag kommen vor Ihrer USA-Reise noch ein paar Formularseiten auf Sie zu. Dazu gehören das sehr kurze TSA-Formular mit Namen, Geburtsdatum und Geschlecht sowie das etwas ausführlichere APIS-Formular.
Wenn Sie in die USA einreisen, wird Ihre Fluggesellschaft eine Abfrage persönlicher Daten für das Advance Passenger Information System vornehmen. Zu den Angaben gehören:
Bei vielen Airlines können Sie mittlerweile auf digitalem Weg Ihre Daten abgeben. Der Grund für die zusätzliche Abfrage ist die Pflicht der Fluglinie zur Meldung der Passagierinformationen, die nicht im maschinenlesbaren Pass enthalten sind.
Informieren Sie sich vor Ihrer Einreise in die Vereinigten Staaten über die Richtlinien für die folgenden Dinge:
Alles Wichtige hierzu erfahren Sie in den Einreisebedingungen in die USA.
Haben Sie alle Anträge, Dokumente und Regeln für Ihre USA Reise beisammen? Dann kann es losgehen!
Mit den folgenden Tricks kommen Sie stressfrei über die Grenze in die USA:
Grenzbeamter: „Why are you visiting the United States?“
|
|
Tourist: |
"Pleasure." |
Geschäftsreisender: |
"Business." |
Reisender mit F1, J1 oder H3 Visum: |
"Study." oder "Traineeship." |
Nonimmigrant Visa mit Arbeitserlaubnis: |
"Work." oder "Temporary Work." |
DV (GreenCard) Besitzer: |
"Immigrant." oder "Lawful Permanent Resident." |
Trotz guter Vorbereitung kann es passieren, dass ein US-Grenzbeamter Sie nicht in die Vereinigten Staaten lässt. Die Gründe für ein solches Einreiseverbot sind vielfältig.
Einer der häufigsten Gründe für eine abgelehnte US-Einreise sind unvollständige Unterlagen. Darüber hinaus gibt es aber eine Menge anderer kleiner und großer Fehler, die zu einer Ablehnung an der US-Grenze führen können. Dazu gehören:
Wenn der US-Grenzbeamte Sie für ungeeignet hält, in die USA einzureisen, dann wird er zunächst einen zweiten Beamten zur Secondary Inspection hinzuziehen. Sollte auch dieser Ihre Einreise ablehnen, ist diese Entscheidung final und kann von Ihnen nicht angefochten werden. Den Grund hierfür müssen die Grenzschutzbeauftragten Ihnen nicht mitteilen.
Ihre Möglichkeiten beschränken sich nun auf eine Kontaktaufnahme mit dem Department of Homeland Security (DHS), um nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland im Traveler Redress Inquiry Program um Auskunft und Hilfe zu bitten.
Nach einer Einreiseverweigerung an der US-Grenze sind Sie vorerst nicht mehr berechtigt, am visumsfreien Reisen in die USA mit ESTA teilzunehmen. Unter Umständen können auch weitere Sanktionen wie Einreisesperren oder die Entwertung Ihres Visums verhängt werden.
Um Ablehnungen an der Grenze, Einreisesperren und unangenehme Situationen im Vorfeld Ihrer USA Reise zu verhindern, holen Sie sich die Hilfe eines ESTA-Experten. Die Mitarbeiter von The American Dream beraten Sie gern.