Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen Ihres ESTA-Antrags. Alle Angaben sollten unbedingt wahrheitsgemäß gemacht werden, da es sonst zu Problemen bei Ihrer Einreise in die USA kommen kann beziehungsweise im schlimmsten Fall die Einreise verweigert werden könnte. Bitte bedenken Sie, dass diese Informationen ausschließlich zur Erhöhung der Sicherheit der Vereinigten Staaten dienen. Ihre Daten werden lediglich an die zuständige US-Behörden, jedoch an keine Drittpartei weitergegeben.
Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung Ihrer ESTA, damit einer erfolgreichen Reise in die USA nichts im Wege steht! Für Ihren Antrag sollten Sie schon einmal die folgenden Informationen bereithalten:
Alle Pflichtfelder im Antragsformular sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet und müssen zwingend ausgefüllt werden.
Sollten im Laufe der Beantragung Fragen entstehen, so können Sie sich gern an unser Serviceteam wenden. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem ESTA-Antrag zu unterstützen.
Bevor Sie mit dem Ausfüllen Ihres ESTA-Antrags beginnen können, müssen Sie zunächst ein Kundenkonto anlegen. Da eine ESTA zwei Jahre lang gültig ist, können Sie sich somit jederzeit in Ihr Konto einloggen und Ihren ESTA-Status überprüfen. Bitte nutzen Sie für diesen Schritt eine gültige E-Mail-Adresse und legen Sie ein sicheres Passwort fest.
Damit wir den ESTA-Antrag in Ihrem Namen bei den US-Behörden stellen und dafür Ihre persönlichen Daten erfassen sowie gemäß DSGVO-Bestimmungen verarbeiten dürfen, müssen Sie uns Ihre Zustimmung erteilen. Klicken Sie dazu einfach die beiden Kästchen links unten an, um ein Häkchen zu setzen.
Nachdem Sie sich erfolgreich ein Kundenkonto angelegt haben, legen Sie als Erstes fest, wie viele Personen an der Reise teilnehmen. Dies bedeutet, Sie geben an, wie viele ESTA-Anträge insgesamt gestellt werden sollen.
Danach geben Sie die Daten für die einzelnen Antragsteller nacheinander ein.
Sollten Sie mehrere ESTA-Anträge stellen, so lassen Sie sich digitale Kopien der Reisepässe Ihrer Mitreisenden geben, damit Sie diese im ESTA-Antragsprozess hochladen können.
Halten Sie die Datenseite Ihres Reisepasses bereit, um sie zu Beginn Ihres Antrags hochzuladen. Durch die in den Antragsprozess integrierte Datenlese-Software werden danach alle relevanten Reisepassdaten automatisch in die dafür vorgesehenen Formularfelder übernommen.
Die Datei für den Upload muss eine gut lesbare Abbildung der jeweiligen Datenseite inklusive Passfoto und maschinenlesbarem Bereich (unteres Drittel der Datenseite) sein und als jpg, jpeg, png oder gif hochgeladen werden.
Es können die folgenden Daten übernommen werden:
Mit einem vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass kann keine ESTA bewilligt werden.
Bei der Angabe der Namen der Eltern handelt es sich grundsätzlich um Pflichtfelder. Für den Fall, dass Ihnen diese Namen nicht oder nur teilweise bekannt sind, tragen Sie bitte „UNKNOWN" (engl. für „unbekannt") in die entsprechenden Felder ein.
Bei den Angaben zu Ihren aktuellen Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, Wohnort) handelt es sich um Pflichtfelder.
Geben Sie hier die Telefonnummer an, unter der Sie am besten zu erreichen sind. Sie können aus folgenden Optionen wählen:
Die Ländervorwahl können Sie im Dropdown Menü auswählen. Im Feld „Telefonnummer“ geben Sie dann bitte Ihre Telefonnummer inklusive Ortsvorwahl ohne Leerzeichen ein.
Falls Sie keine Telefonnummer besitzen, können Sie auch die Telefonnummer einer Kontaktperson wie z. B. eines Familienmitglieds, Freundes oder Geschäftspartners eintragen. Im Dropdown Menü zu „Art der Telefonnummer“ wählen Sie dann „Sonstige“.
Die Angabe einer gültigen Adresse ist bei der Beantragung einer ESTA unerlässlich.
Im ESTA-Online Formular brauchen Sie Umlaute sowie ‚ß‘ nicht auszuschreiben. Auch Straßennamen können nach gängiger Art abgekürzt werden. Folgende Schreibweisen wären demnach möglich:
Bitte tragen Sie zudem eine E-Mail-Adresse ein, auf welche Sie uneingeschränkten Zugriff besitzen. Ihre gültige ESTA-Genehmigung wird später an ebendiese E-Mail-Adresse verschickt.
Ihre ESTA-Genehmigung wird von esta-online.org immer als PDF-Anhang via E-Mail an Sie verschickt. Achten Sie deshalb bitte darauf, Ihren Posteingang bzw. gegebenenfalls den Spamordner regelmäßig zu kontrollieren. Ein postalischer Versand erfolgt in der Regel nicht, kann aber erfragt werden.
Die Angabe Ihres Arbeitgebers ist für die Fertigstellung des ESTA-Antrags erforderlich, wenn Sie die Frage nach Ihrer Berufstätigkeit mit ‚Ja‘ beantwortet haben. Bitte geben Sie in diesem Fall den Namen der Firma bzw. Organisation Ihres gegenwärtigen oder ehemaligen Arbeitgebers an.
Was beim Ausfüllen dieser Frage oft übersehen wird, ist, dass im Feld „Name des Arbeitgebers“ auch die folgenden Angaben möglich sind:
Sie können an dieser Stelle auch jeden anderen Wortlaut eingeben, um Ihren gegenwärtigen Anstellungsstatus zu beschreiben.
Wenn Sie jedoch noch nie in irgendeiner Form angestellt waren, können Sie die Frage nach Ihrer Beschäftigung mit „Nein” beantworten.
Seit Ende Mai 2020 sollten Sie in Ihrem ESTA-Antrag auch Informationen zu Ihrer Onlinepräsenz der vergangenen fünf Jahren angeben. Verfügen Sie über Profile in den sozialen Medien, die Sie in dieser Zeit genutzt haben, so empfehlen wir Ihnen, diese Frage mit „Ja" zu beantworten. Anzugeben sind die ID bzw. der Benutzer-, Profil- oder Screen-Name für die jeweilige Social-Media-Plattform. Passwörter müssen (und sollten!) hierbei nicht angegeben werden!
Sollten Sie keine sozialen Medien nutzen, so können Sie diese Frage mit „Nein" beantworten..
Die US-Behörden möchten durch diese Abfrage Terroristen schneller identifizieren und dadurch die nationale Sicherheit schützen. Sie sollen dabei nur die Möglichkeit haben, öffentliche Beiträge zu lesen, sodass die Privatsphäre nicht verletzt wird! Ein guter Zeitpunkt, die eigenen Einstellungen bei Facebook & Co. mal wieder zu überprüfen.
Sollte Ihnen in den USA etwas zustoßen (ein Unfall, ernsthafte Erkrankung o. ä.), würden die US-Behörden Ihren Notfallkontakt informieren. Hierbei kann es sich um jemanden innerhalb oder außerhalb der USA handeln, wie zum Beispiel
Bitte bedenken Sie: Auch hier müssen alle Felder ausgefüllt werden. Sollten Sie keine Notfallperson haben oder z. B. den Nachnamen nicht kennen, können Sie die Felder mit „UNKNOWN" ausfüllen und/oder bei der Telefonnummer zwei Nullen (00) eintragen.
Der Umfang der abgefragten Reiseinformationen hängt davon ab, ob die USA Ihr endgültiges Reiseziel sind oder Sie nur eine Durchreise (Transit) in ein anderes Land planen und den Flughafen somit nicht verlassen werden.
Möchten Sie die USA betreten, müsste diese Frage mit „Nein“ beantwortet und eine Kontaktperson in den USA angegeben werden.
Auch wenn Sie die Einreisegenehmigung zunächst nur für eine Durchreise (Transit) benötigen, so empfehlen wir dennoch, sicherheitshalber eine reguläre ESTA zu beantragen. Sollte Ihnen aufgrund des Transits kein US-Kontakt vorliegen, so geben Sie den Namen und die Adresse des amerikanischen Flughafens ein, auf dem Sie landen werden.
Ihre Kontaktperson innerhalb der USA kann zum Beispiel sein:
Falls Sie jedoch niemanden in den USA kennen oder eine Rundreise planen, geben Sie am besten den Namen, die Adresse und Telefonnummer Ihres ersten Aufenthaltsorts in den USA (z. B. Ihres Hotels) an.
Sie können die Felder auch mit „UNKNOWN" ausfüllen, falls Sie wirklich keine Unterkunft oder ähnliches haben. Sollte Ihnen eine Adresse vorliegen, würden wir jedoch dringend empfehlen, diese auch anzugeben.
Wie lange Ihr Reisepass für eine ESTA noch gültig sein muss, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Staatsbürger aus Ländern, die dem Six Month Club angehören, benötigen lediglich eine Reisepassgültigkeit bis zum Ende ihrer Reisezeit (also bis sie die USA verlassen).
Sollten Sie jemals einen Reisepass oder Personalausweis aus einem zusätzlichen Land erhalten haben oder noch besitzen, so müssen Sie die Frage nach dem Ausweisdokument aus einem anderen Land mit „Ja“ beantworten. Dies ist zum Beispiel bei doppelten Staatsbürgerschaften oder auch bei einem Wechsel der Staatsbürgerschaft in der Vergangenheit der Fall.
Machen Sie hierzu folgende Angaben:
Sollte Ihnen das Ablaufjahr und / oder die Dokumentennummer nicht bekannt sein, können Sie auch vier Nullen angeben (0000).
Sollten Sie zum Zeitpunkt des ESTA-Antrags noch eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, also ein sogenannter Doppelstaatler sein, dann müssen Sie an dieser Stelle das entsprechende Land aus dem Dropdown-Menü wählen.
Außerdem müssen Sie eine Angabe dazu machen, wie Sie diese Staatsbürgerschaft erworben haben. Zum Erhalt der Staatsbürgerschaft existieren in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Gesetze, wie z. B. das Abstammungsprinzip in Deutschland. Beim Ausfüllen dieser Frage stehen Ihnen deshalb die folgenden Optionen zur Verfügung:
Entscheiden Sie sich für „Sonstige“, müssen Sie kurz erläutern, wie Sie diese Staatsbürgerschaft erhalten haben.
Sollten Sie in der Vergangenheit – also vor dem Ausfüllen des ESTA-Antrags – eine Staatsbürgerschaft besessen haben, die Sie abgegeben haben, wählen Sie aus dem Dropdown Menü bitte das entsprechende Land aus.
Falls Sie am Global Entry Programm der U.S. Customs and Border Protection (CBP) oder an einem anderen Trusted Traveler Programm zur vereinfachten Einreise in die USA teilnehmen, geben Sie an dieser Stelle bitte Ihre Mitgliedsnummer an.
Damit die US-Behörden mögliche Risikofaktoren eines Reisenden einschätzen können, gibt es im ESTA-Antrag abschließend neun Sicherheitsfragen zu den Themen:
Auch hier ist es äußerst wichtig, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Lesen Sie sich diese dafür sehr sorgfältig durch. Im schlimmsten Fall kann Ihnen die Einreise in die USA dauerhaft verweigert werden, wenn Ihnen die US-Behörden falsche Angaben nachweisen können.
Müssen Sie eine oder mehrere Fragen mit „Ja“ beantworten, wird Ihr ESTA-Antrag höchstwahrscheinlich abgelehnt werden. Um Ihnen die unnötigen Kosten für die Beantragung zu ersparen, kann der ESTA-Online Antrag in diesem Fall nicht abgeschlossen werden. Sie müssten stattdessen ein US-Visum beantragen.
Bei der ersten Frage gibt es viele Unsicherheiten beim Ausfüllen des ESTA-Antrags – Müssen Sie mit „Ja“ antworten, wenn Sie eine Grippe haben? Nein, das müssen Sie nicht!
Ob eine Krankheit eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt, richtet sich nach zwei Faktoren:
Eine Grippe oder Erkältung erfüllt zwar die Bedingungen von Faktor 1, die Ausbreitung ist jedoch kontrollierbar sowie die Heilungschancen sehr gut. Sie können an dieser Stelle also guten Gewissens mit „Nein“ antworten.
Sie müssen allerdings mit „Ja“ antworten, wenn Sie unter einer der folgenden Krankheiten leiden:
Sollten Sie in der Vergangenheit unter einer dieser Krankheiten gelitten haben, jetzt jedoch geheilt sein, dann können Sie mit „Nein“ antworten, sollten jedoch eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen, die das bestätigt.
In Bezug auf Abhängigkeiten gilt: Sollten Sie ab und zu Drogen konsumieren, die in Ihrem Heimatland erlaubt sind, und auch kein ernstes Suchtproblem haben, können Sie an dieser Stelle mit „Nein“ antworten. Bei einer Drogenabhängigkeit müssen Sie jedoch mit „Ja“ antworten.
Die Frage nach Vorstrafen und Verurteilungen muss wirklich nur dann mit „Ja“ beantwortet werden, wenn die verursachende Straftat eine schwere Körperverletzung oder ein schwerer Sachschaden war.
Handelt es sich jedoch nur um einen Bußgeldbescheid, z. B. für zu schnelles Fahren, können Sie hier beruhigt mit „Nein“ antworten. Beachten Sie jedoch, dass Vorstrafen und Verurteilungen für die US-Behörden nicht verjähren!
Die Frage nach dem illegalen Besitz, Konsum und Handel von und mit Drogen ist an die erste Sicherheitsfrage angelehnt. Wichtig hierbei ist, dass Sie diese Frage nur mit „Ja“ beantworten müssen, wenn Sie dadurch in Ihrem Land mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind.
Handeln Sie bei Ihren Aktivitäten mit Rauschmitteln im Rahmen der offiziellen Rechtsvorschriften, dürfen Sie an dieser Stelle „Nein“ ankreuzen!
Beispiel:
Da in den Niederlanden der Besitz von bis zu 5 g Cannabis pro Person erlaubt sind, dürfen Niederländer diese Frage mit „Nein“ beantworten, wenn Sie die landeseigenen Vorschriften nicht überschreiten.
Sollten Sie weder in der Vergangenheit an terroristischen, Spionage- und/oder Sabotageaktivitäten beteiligt gewesen sein, noch dies in Zukunft planen, können Sie auch diese Frage mit „Nein“ beantworten.
Sollte den US-Behörden in der Vergangenheit aufgefallen sein, dass Sie bei der Beantragung eines US-Visums oder ESTA wissentlich falsche Angaben gemacht haben, müssen Sie hier mit „Ja“ antworten.
Die Frage nach den Arbeitsabsichten oder einer illegalen Beschäftigung in den USA in der Vergangenheit müssen Sie nur mit „Ja“ beantworten, wenn
Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn Ihr nicht-amerikanischer Arbeitgeber Sie zum Beispiel zu einer Konferenz in die USA schickt. Sie dürfen sich in solchen Fällen auch mit einer ESTA für bis zu 90 Tage in den USA aufhalten und können diese Frage deshalb mit „Nein“ beantworten.
Wenn Ihnen in der Vergangenheit ein ESTA-Antrag beziehungsweise ein Nichteinwanderungs- oder Einwanderungsvisa für die USA abgelehnt oder Ihnen an der US-Grenze die Einreise in die USA verwehrt wurde, dann müssen Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten.
Obwohl Sie durch die Beantwortung einer ESTA-Sicherheitsfrage mit „Ja“ grundsätzlich keine Chance mehr auf eine ESTA-Genehmigung haben, müssen Sie alle Fragen im ESTA-Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen. Bei Falschangaben drohen dauerhafte Einreisesperren und strafrechtliche Konsequenzen. Im Falle einer ESTA-Ablehnung wenden Sie sich an die Kollegen vom US-Visa Service.
Die Frage nach einer unerlaubten Überschreitung der Aufenthaltsdauer bezieht sich auf Ihre eventuellen USA Aufenthalte in der Vergangenheit. Sollten Sie sich in dieser Zeit jemals länger in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben als durch Ihr US-Visum oder Ihre ESTA genehmigt, müssen Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten.
Die US-Behörden stufen die Länder Iran, Irak, Jemen, Kuba, Sudan, Somalia, Nordkorea, Libyen und Syrien als problematisch ein. Sollten Sie am oder nach dem 1. März 2011 in die Demokratische Volksrepublik Korea, den Iran, den Irak, nach Libyen, Somalia, Sudan, Syrien oder nach Jemen gereist oder seit dem 12. Januar 2021 in Kuba gewesen sein, dann qualifizieren Sie sich nicht mehr für das ESTA-Verfahren.
Dauer und Grund des Aufenthalts sind dabei unerheblich. Sie müssten in diesem Fall ein Visum beantragen.
Auch wenn Sie neben Ihrer Staatsbürgerschaft in einem VWP-Land gleichzeitig Staatsbürger der Demokratischen Volksrepublik Korea, des Iran, des Irak, von Kuba, des Sudan oder Syriens sind, werden Sie keine ESTA-Genehmigung bekommen.
An dieser Stelle müssen Sie bestätigen, dass Sie alle Fragen verstanden und der Wahrheit entsprechend beantwortet haben und dass Sie uns damit beauftragen, Ihren Antrag bei den US-Behörden (dem zuständigen Heimatschutzministerium) einzureichen. Setzen Sie dazu die zwei Häkchen an der entsprechenden Stelle.
Nach dem Ausfüllen des ESTA-Antrags werden Ihnen die eingetragenen Daten noch einmal zur Kontrolle angezeigt. Wenn Ihnen ein Fehler auffällt, sollten Sie über den „Zurück” – Button bis zur entsprechenden Stelle zurückgehen und die Angaben korrigieren.
Bitte nehmen Sie sich an dieser Stelle noch einmal die Zeit, Ihre Angaben gewissenhaft zu überprüfen! Sollten Ihnen Fehler auffallen, so können Sie mithilfe der Stiftsymbole direkt in den Abschnitt des Antrages wechseln.
Die USA-Experten von esta-online.org bieten Ihnen drei verschiedene Servicepakete für Ihre ESTA-Beantragung an.
Interessieren Sie sich für eine Basisbeantragung oder möchten Sie unser „Rundum-Sorglos" Paket nutzen? Wählen Sie zwischen den Paketen Economy, Premium oder First Class.
Im vorletzten Schritt wird Ihnen der zu zahlende Gesamtbetrag angezeigt. An dieser Stelle haben Sie auch die Möglichkeit, einen eventuellen Gutscheincode einzugeben. Sie können dann bequem zwischen folgenden Zahlungsoptionen wählen:
Nachdem Sie unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzerklärung sowie dem vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts zugestimmt haben, gelangen Sie über den Button „Weiter zur Bezahlseite” auf die Seite, die Ihnen erlaubt, die Bezahlung abzuschließen. Danach wird Ihr ESTA-Antrag final an uns übermittelt.
Glückwunsch! Sie sind Ihrer USA Reise nun bereits ein ganzes Stück nähergekommen. Sobald Ihr Antrag an uns übermittelt wurde, überprüfen wir sorgfältig Ihre Daten und werden uns im Falle von Unklarheiten umgehend bei Ihnen melden.
Sobald alle Angaben korrekt sind, werden wir Ihren ESTA-Antrag an die US-Behörden übermitteln und Sie werden in Kürze zu Ihrem Status per E-Mail benachrichtigt.
Hinweis: Die Bearbeitung durch die US-Behörden kann bis zu 72 Stunden dauern! Wir bearbeiten Ihren Antrag jedoch in der Regel umgehend nach Eingang.